ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) |              gültig ab 1. August 2019

von Helene Lang, Talpagasse 1A/C2/20, 1230 Wien im Folgenden kurz als „Auftragnehmer“  bzw. als „Vermieter“ bezeichnet:

1 Allgemeines

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten in ihrer letztgültigen Fassung als Vertragsgrundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag erkennt er die in ihrer Letztfassung gültigen AGB an.

 

2 Aufträge für das Anfertigen von Haararbeiten

Im Rahmen der Auftragserteilung ist das anzufertigende Werkstück nach Art, Güte und Verwendungszweck vom Auftraggeber vor Produktionsbeginn genau zu beschreiben. Dafür ist dem Auftragnehmer folgendes zur Verfügung zu stellen: Figurinen, Fotos, Farbe, Beschreibung der Dichte, Frisurenwunsch und Haarfarbsamples.

Zum Zeitpunkt der Auftragsannahme, ist eine genaue Terminierung des Produktionsprozesses und der Fertigstellung zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Der Produktionsprozess beinhaltet: Konzeptionsbesprechung, Vorfitting (Maßnahmen, Erstellung eines Abdrucks (Headcast, Wrapping, Anfertigung von Fotomaterial), Erstellung der Haararbeit, ein abschließendes Fitting, sowie der gegebenenfalls anfallenden Anpassungskorrekturen.

Die Durchführung von anpassenden Korrekturen ist mit einem Zeitfenster einzukalkulieren. Die Fittings sind in den Räumen des Auftragnehmers durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand in Rechnung gestellt (Stundenhonorar, Fahrtkosten, Barauslagen etc.). Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen. die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann vom Auftraggeber eine angemessene Erhöhung der Vergütung in Rechnung gestellt werden.

Wird eine Fertigstellung in dem vorher vereinbarten Zeitrahmen aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, technisch nicht mehr möglich, behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Rücktritt vor.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, später bzw. während des Produktionsprozesses auftretende Änderungswünsche zu berücksichtigen oder abzulehnen. Eine Berücksichtigung von Änderungswünschen führt jedenfalls zu Mehrkosten, die an den Auftraggeber weiter verrechnet werden.

 

3 Vermietung von Haararbeiten
Die im Fundus des Auftragnehmers/Vermieters bereits vorhandenen und zur Anmietung erhältlichen Haararbeiten werden grundsätzlich auf Basis des gegenständlichen Mietvertrags für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum überlassen (dieser kommt durch das Bestätigen der Mietkonditionen automatisch zustande).

Die kürzestmögliche Mietdauer beträgt einen Werktag.

 

4 Mietkonditionen

4.1. Preiskonditionen

Alle angezeigten Preise sind netto und ohne Versandkosten.

Die angezeigten Preise sind verbindlich.

 

4.2. Mietdauer

„Mietbeginn“ ist:

-Bei Versand: Der Werktag des Eintreffens der Haararbeiten beim Empfänger.

-Bei Abholung vom Firmenstandort: Das Datum der Abholung.

„Mietende“ ist:

-Bei Versand: Der Werktag vor dem Datum des Versandes durch den Mieter (=Tag der Aktivierung des beiliegenden Retourenlabels).

-Bei Retourbringen zum Firmenstandort: Der letzte Werktag vor der Retournierung.

 

Sämtliche Werktage ab dem Erhalt der Bestellung bis zum Werktag vor der Rücksendung/Retourbringung gelangen zur Verrechnung.

Sonn- und Feiertage sind davon ausgenommen.

 

Im Falle der Miete über einen längeren Zeitraum als ein Monat bzw. über mehr als 5 Werkstücke gelten individuelle Preise (Anfrage).

Bei voraussichtlichem Überschreiten der geplanten Mietdauer verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter rechtzeitig (mindestens 3 Werktage davor) darüber schriftlich oder per e-mail zu informieren. Standardmässig kann der Mieter die Mietdauer um bis zu 5 Werktage verlängern. Wünscht er eine Verlängerung der Mietdauer über 5 Werktage hinaus, so bedarf dies der individuellen Zustimmung des Vermieters.

Unterlässt der Mieter die Anzeige der Verlängerung, so haftet er dem Mieter für Schäden, die sich aus einer allfälligen Überbuchung eines Werkstückes ergeben könnten.


4.3. Produktbeschaffenheit

Bei Auslieferung/Übergabe an den Mieter sind die normalen Perücken und Haarteile gewaschen, frisiert und luftgetrocknet.

Die Haararbeiten haben somit einen natürlichen Fall und die natürliche Haartextur.

Historische Perücken sind in einer Grundform auffrisiert bzw. papillotiert.

Gesichtsbehaarung ist in der Grundform gebrannt, Tressen sind frisiert, luftgetrocknet und ggf gebunden; Zöpfe sind gekordelt oder geflochten.

Grundsätzlich haben alle Haararbeiten das Aussehen und die Form wie im Online Katalog auf der Website www.herofactory.at/wigs per Foto und Datensatz angegeben bzw. angezeigt.

Änderungswünsche oder gewünschtes Styling sind als Sonderwünsche bekanntzugeben und gelangen gesondert zur Verrechnung.

 

4.4. Dauerhafte Änderungen an den Produkten

Dauerhafte Änderungen an den Haararbeiten durch Schneiden, Knüpfen, Nähen, Punchen sowie jegliches Verkürzen des Ansatztülls dürfen vom Kunden nicht durchgeführt werden. Es ist verboten, die Haare zu schneiden, zu färben, zu zupfen, mit Enthaarungscreme zu behandeln bzw. die Haararbeit mit Produkten, welche nicht explizit für Haararbeiten geeignet sind, zu behandeln.

Dauerhafte Veränderungen der beschriebenen Art dürfen nur von Mitarbeitern des Vermieters durchgeführt werden.

Dauerhafte Veränderungen auf Wunsch des Kunden gelangen gesondert zur Verrechnung.

 

4.5. Produkthandhabung durch den Kunden

Der Kunde versichert, mit dem professionellen Umgang von Haararbeiten und insbesondere mit Filmperücken vertraut zu sein, besonders in Bezug auf das Waschen, Stiften und Kleben der Perücken.

Reversible Veränderungen durch Hitze, Wasser, auswaschbare Farben und Stylingprodukte können vom Kunden durchgeführt werden.

Die Haararbeiten müssen zum Waschen, Frisieren und Stylen auf einen passenden Kopf gestiftet werden. Das Aufstiften muss derart erfolgen dass die Perückenmontur zugentlastet ist und keinen Schaden durch waschen, frisieren oder stylen nimmt. Bei Perücken mit feinem Ansatz- oder Konturentüll ist unbedingt darauf zu achten dass kein Zug auf den feinen Tüll durch Aufstiften entsteht. Bei Perücken mit Ansatztüll ist dieser durch Aufstiften eines Blockingbandes/Blockingtapes beim waschen, frisieren und stylen zu schützen.

 

4.6. Reinigung vor Retournierung der Produkte

Die Reinigung der Perücke von Hautkleber ist Aufgabe des Kunden/Mieters.

Im Falle dass die Haararbeit nicht ordentlich von Kleber gereinigt zurückgegeben wird behalten wir uns vor, die Reinigung je nach Umfang in Rechnung zu stellen.

 

Bei Verunreinigungen über das gewöhnliche Nutzungsmaß hinaus sowie bei starken Verfilzungen und/oder starker Verschmutzung (Tönungsschaum, Schmutz/Patinierprodukte, oä) behalten wir uns vor die Reinigung gesondert in Rechnung zu stellen.

Eine reguläre Reinigung (Haarwäsche mit Perückenshampoo, Conditioner) ist im Preis inkludiert.

 

5 Lieferbedingungen

Mit dem Absenden der Bestellung auf der Website oder der Abholung der Bestellung am Firmenstandort anerkennt der Mieter die Vertragsbedingungen sowie die AGB. Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail zugesandt. Im Falle der Nichtverfügbarkeit des gewünschten Werkstückes zu der gewünschten Zeit oder der zeitlichen

 

Überschneidung mit einer bestehenden Vermietung wird der Kunde auf die Warteliste gesetzt oder erhält einen Ersatzvorschlag vom Vermieter mit einem gleichwertigen Werkstück.

 

Der Rückversand der Ware liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Er darf die Ware ausschließlich und vollumfänglich (=nach ihrem Warenwert) versichert zum Versand bringen (bei mehreren Arbeiten entspricht dies dem Gesamtwert der enthaltenen Haararbeiten) und diese mit einem nachvollziehbaren Sendeverlauf (= Aktivierung des beiliegenden Rücksendeetikettes) verschicken. Für allfällige Schäden aus dem Rückversand, die über den Selbstbehalt des Transportunternehmens hinausgehen, haftet somit der Kunde.


Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung geht mit Übernahme der Ware vom Transportführer (Post, Kurierdienst, Bahn etc.) an den Käufer/Mieter über. Verpackung und Versicherung für den Rückversand trägt der Mieter. Für Schäden aus der Benutzung, gleichgültig welcher Art, haftet der Mieter, insbesondere, wenn diese durch unsachgemäße Handhabung bzw. Einarbeitung und Pflege der Haararbeiten entstanden sind.
Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie die Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich Verursachte Schäden trägt ebenso der Mieter.

 

6 Gewährleistung:

Der Kunde versichert, die Haararbeiten in einem wie im Online Katalog beschriebenen Zustand erhalten zu haben.

Sollten Produkte abweichend von diesen Angaben ausgeliefert werden so wird von uns in der an den Kunden ausgeschickten Bestellbestätigung explizit darauf hingewiesen und, wenn kein Einspruch des Kunden erfolgt, als akzeptiert angenommen.

Alle zur Vermietung angebotenen Haararbeiten sind individuelle künstlerische Werkstücke. Die individuelle Beschaffenheit jedes Produktes wird im Online Katalog so detailliert wie möglich beschrieben. Auf vorhandene Mängel wird explizit per Text und Foto hingewiesen.

 

Der Vermieter schließt jede Haftung für eindeutig vor Zustandekommen des Miet- oder Kaufvertrages ausgewiesene Mängel aus.

Auch Reklamationen im nachhinein für eindeutig ausgewiesene Mängel werden nicht anerkannt.

Sämtliche bereits bei Erhalt der Ware erkennbaren Schäden die über die erwähnten bekannten Mängel hinausgehen sind unverzüglich nach Erhalt und vor Benutzung dem Vermieter (per Email mit Foto) mitzuteilen.

Die Anzeige offensichtlicher Mängel muss sofort nach Erhalt bzw. Abnahme jedoch spätestens am nächsten Werktag schriftlich beim Vermieter eingehen.

Der Kunde verpflichtet sich gemäß §972 ABGB, die gemieteten Haararbeiten sorgfältig und pfleglich zu behandeln und unversehrt zurück zu geben. Der Kunde erklärt sich einverstanden, für Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, auch solche die Dritte verursacht haben, gemäß Mietvertrag zu haften.

Falls die Haararbeit trotz sachgemässer Handhabung dennoch auf irgendeine Art und Weise irreversibel verändert oder das Haar geschädigt wird, muss der Kunde den Wert der Haararbeit in voller Höhe (inkl. USt) ersetzen, oder zumindest die erforderlichen Reparaturkosten zur Wiederherstellung eines als intakt zu beschreibenden Zustandes ersetzen.

 

Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Haararbeiten festgestellte Beschädigung bereits vor und nicht erst während der Mietdauer entstanden ist.

Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Auftragnehmer/ Kunden hinsichtlich dieser Mängel keine Rechte mehr zu. Die Mängel gelten als vom Mieter akzeptiert und dieser haftet für sämtliche, daraus entstehende Kosten für die Reparatur oder für die später erforderliche Mängelbehebung.

Soweit ein vom Vermieter zu vertretender, berechtigter Mangel vorliegt, ist dieser wahlweise zur Mängelbeseitigung (hierfür sind min. 14 Tage einzuräumen) oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Durch das Anzeigen eines Mangels wird allerdings weder die Abnahme, noch die Zahlungsverpflichtung des Mieters aufgeschoben.

 

7 Warnhinweis

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei Echthaar um ein Naturprodukt handelt welches bzgl. Struktur, Witterungsverhalten, Falleigenschaften, Spannkraft, Lichtbrechung (Farbwirkung unter verschiedenen Lichtverhältnissen), UV-Bleiche, Splissbildung deutliche Unterschiede aufweisen kann. Für solche oder ähnliche Gebrauchs-, oder Zeitspuren kann vom Vermieter keine Gewähr übernommen werden.

 

8 Haftung des Mieters für Schäden am Mietgegenstand

Für Schäden, die am Mietgegenstand entstehen, haftet der Mieter gemäss § 1298 ABGB. Normale, durch einfache Haarwäsche entfernbare Verschmutzungen sind im Verleihpreis inbegriffen. Bei größeren Schäden und Verschmutzungen, die nicht entfernbar sind, hat der Mieter die entstandene Wertminderung bzw. bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. 

Bei Diebstahl, Verlust, Untergang, Zerstörung durch höhere Gewalt oder leicht fahrlässiger Handhabung des Mietgegenstandes haftet der Mieter gemäss § 979 ABGB bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

9 Haftungsausschluss des Vermieters 

Für Schäden oder Nachteile, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch plötzlich eintretende Materialfehler des Mietgegenstandes entstehen, besteht keine Haftung des Vermieters und kein weitergehender Schadenersatzanspruch als über den Ersatz oder Reparatur des Mietgegenstandes hinaus.

 

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter aus einer verspäteten Auslieferung der Werkstücke resultieren. Für eine verspätete, fehlgeschlagene oder vergebliche Zustellung durch den Transportdienstleister, die nicht in der Einflußsphäre des Vermieters liegen, erklärt er sich haftungsfrei. Er haftet nicht für die vom Transportunternehmen gewählte Art, Weise und Richtigkeit der Zustellung. Der Vermieter schließt jegliche Haftung für Folgeumstände finanzieller, materieller und ideeler Art, die dem Mieter aus verspäteter, vergeblicher oder fehlgeschlagener Zustellung entstehen, dezidiert aus.


10 Eigentumsvorbehalt bei Auftragsarbeiten und Vermietungen
Die vom Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von uns. Die Ware darf an Dritte nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.

Der Mietgegenstand bleibt Eigentum des Vermieters und ist nach der Nutzung zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe wird die Herausgabe des Mietgegenstandes gerichtlich eingefordert, dabei entstehende Kosten sind in vollem Umfang vom Mieter zu tragen. 


11 Zahlungsbedingungen

Alle Auspreisungen von uns verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nach Rücksendung der Bestellung an den Vermieter/Rückbringung an den Firmenstandort erhält der Mieter die endgültige Rechnung an die von ihm genannte Rechnungsadresse per Mail zugeschickt. Die Rechnung ist binnen 3 Werktagen nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungsziels von mehr als 14 Tagen werden Mahngebühren in Höhe von pauschal Euro 15,- zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.

Bei Maßanfertigungen wird bei Auftragsannahme eine Anzahlung in Höhe von 40% des Kaufpreises fällig, diese ist innerhalb von 7 Werktagen anzuweisen. Erstlieferungen erfolgen nur gegen Vorkasse.


12 Nutzungs- und Abspannrechte

Wir behalten uns vor Fotomaterial & veröffentlichtes Bildmaterial zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Maßanfertigungen, im Abspann unter dem Punkt „Maskenbild /Haararbeiten/ Perücken“: „Helene Lang“ auszuweisen.


13 Stornierung/Rückerstattung

Sollten Umstände eintreffen, die in der Einflußsphäre des Vermieters liegen, und die dazu führen dass die bestellten Haararbeiten trotz Zusage nicht rechtzeitig geliefert werden können, werden dem Kunden bereits geleistete Zahlungen sofort zurückerstattet. Darüber hinaus können keine Ersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

Eine Stornierung des Auftrages seitens des Kunden ist kostenfrei nur dann bis Abholung/Versand der bestellten Produkte möglich, insofern keine Styling- oder Änderungsarbeiten an den bestellten Produkten beauftragt und bereits durchgeführt wurden. Wurden zum Zeitpunkt der Stornierung beauftragte Styling- oder Änderungsarbeiten bereits durchgeführt werden jedenfalls die dafür angefallenen Kosten verrechnet.

Ab der Abholung oder ab Versand der bestellten Produkte fallen jedenfalls Versandkosten oder Mietkosten zum stornierten Produkt an.

 

14 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN/ Kaufrechts finden keine Anwendung.
Für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung entstehenden Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. 

 

15 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Lässt sich diese nicht ermitteln, gilt die gesetzliche Regelung.

 

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